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Förderung von Investitionen in Verarbeitung & Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Schleswig-Holstein

19. September 2025 durch
Airfarm Redaktion

Was ist das?

Das Land Schleswig-Holstein bietet eine Fördermaßnahme an, bei der kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Ernährungswirtschaft unterstützt werden, wenn sie in die Verarbeitung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Aufbereitung, Verpackung und Etikettierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse investieren. Voraussetzung ist, dass sie sich zur Abnahme regionaler Agrarerzeugnisse verpflichten. schleswig-holstein.de


Wichtige Eckdaten & Fristen

MerkmalDetails
Antragsfrist 2025Bis 15. Juni 2025 können Anträge gestellt werden. schleswig-holstein.de
ZuschusshöheBis zu 30 % des förderfähigen Investitionsvolumens (netto, ohne MwSt., Rabatte oder Skonti). schleswig-holstein.de
Maximaler FörderbetragEs gibt eine Begrenzung; der Zuschuss ist auf 750.000 Euro gedeckelt. schleswig-holstein.de

Wer kann gefördert werden?

  • Anerkannte Erzeugergemeinschaften und Unternehmen der Ernährungswirtschaft, sofern ihre Aktivität nicht gleichzeitig die eigentliche landwirtschaftliche Erzeugung umfasst. schleswig-holstein.de
  • Die Unternehmen müssen KMU sein (kleinste, kleine oder mittlere Unternehmen). Kriterien umfassen Beschäftigtenzahl sowie Umsätze bzw. Bilanzsumme. schleswig-holstein.de


Bedingungen & Verpflichtungen

Damit Förderanträge bewilligt werden, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein:

  • Verpflichtung zur Vertragsbindung mit Primärerzeugern: mindestens 40 % der Kapazität, für die Fördermittel beantragt werden, müssen durch Lieferverträge mit Erzeugerzusammenschlüssen oder Einzelerzeugern gedeckt sein. schleswig-holstein.de
  • Maßnahmen zur Ressourceneffizienz: mindestens 20 % der förderfähigen Kosten sollen in Projekte zur Einsparung von Wasser und/oder Energie investiert werden. Zudem muss eine Mindestsenkung des Ressourcenverbrauchs um 10 % erreicht werden, nachzuweisen durch ein Gutachten. schleswig-holstein.de
  • Nicht förderfähig sind unter anderem Investitionen, die direkt der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, sowie Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die bereits über das EEG gefördert werden. schleswig-holstein.de


Auswahl & Bewertung

  • Die Anträge werden auf Basis eines Projektauswahlverfahrens (PAK) bewertet. Dazu zählen u.a. Kriterien wie Regionalität, Qualität und der Grad der Lieferbeziehungen mit Primärerzeugern. Projekte, die in diesen Bereichen stark sind, haben bessere Chancen. schleswig-holstein.de
  • Es gibt eine Mindestpunktzahl von 70 Punkten, die erreicht werden muss, damit ein Vorhaben berücksichtigt wird, falls die Mittel knapp sind. schleswig-holstein.de


Warum ist das wichtig & wer profitiert?

Diese Förderung ist besonders relevant, weil sie mehrere Ziele verbindet:

  1. Stärkung regionaler Strukturen: Durch Lieferverträge und Abnahmeverpflichtungen wird die Erzeugung in der Region gefördert, lange Transportketten und Abhängigkeiten von außerhalb können reduziert werden.
  2. Wertschöpfung in der Region: Wenn landwirtschaftliche Erzeugnisse vor Ort gelagert, verarbeitet und vermarktet werden, verbleiben mehr Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Schleswig-Holstein.
  3. Nachhaltigkeit & Ressourceneffizienz: Verpflichtungen zur Verbesserung bei Wasser-/Energieverbrauch sorgen dafür, dass Umwelt und Ressourcen geschont werden.
  4. Wettbewerbsfähigkeit: Kleinere und mittlere Unternehmen erhalten Unterstützung, sich gegenüber größeren Marktteilnehmern zu behaupten und Standards bei Qualität & Verarbeitung zu heben.


Tipps für Interessierte Unternehmen

Damit der Antrag möglichst reibungslos klappt und Erfolg verspricht, hier einige praktische Empfehlungen:

  • Früh anfangen: Die Frist (15. Juni) kommt schneller, als man denkt. Vorbereitende Maßnahmen wie Planung, Stellen von Lieferverträgen, technische Angebote für Kühl- und Verpackungstechnik sollten schon frühzeitig eingeholt werden.
  • Lieferverträge sicherstellen: Ohne eine verlässliche und dokumentierbare Verpflichtung zur Abnahme regionaler Erzeugnisse wird es schwierig, die Fördervoraussetzungen zu erfüllen.
  • Gutachten zur Ressourceneffizienz vorbereiten: Um zu zeigen, wie der Energie- oder Wasserverbrauch gesenkt wird, braucht es oft technische Planungen und Nachweise. Hier lohnt sich frühzeitige Einbindung von Fachleuten.
  • Projektauswahlkriterien (PAK) genau anschauen: Man sollte verstehen, wie man in der Bewertung möglichst gut abschneidet – z. B. durch Regionalität, Qualität und starke Beziehungen zu Erzeuger:innen.
  • Fördervolumen und Budget prüfen: Da es eine Obergrenze der Zuschusshöhe gibt und oftmals mehr Anträge als Mittel vorhanden sind, kann es sein, dass nicht alle Anträge bewilligt werden. Gute Planung hilft, Kosten realistisch einzuschätzen.


Fazit

Die Fördermaßnahme „V&V“ in Schleswig-Holstein bietet eine wertvolle Chance für Unternehmen in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, sich technologisch und organisatorisch weiterzuentwickeln – insbesondere in Richtung Nachhaltigkeit, Regionalität und Wertschöpfung vor Ort. Wer die Anforderungen kennt und sich gut vorbereitet, kann diese Förderung nutzen, um betriebliche Prozesse zu verbessern und zur regionalen Entwicklung beizutragen.

 

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