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Einzelbetriebliche Investitionsförderung in Hessen – Überblick

23. September 2025 durch
Einzelbetriebliche Investitionsförderung in Hessen – Überblick
Administrator

Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EFP) ist ein Förderinstrument des Landes Hessen, das landwirtschaftliche Betriebe sowie Wein- und Gartenbaubetriebe unterstützt, ihre Betriebe zukunftsfähig, effizient, umwelt-, tier- und klimafreundlich auszurichten. landwirtschaft.hessen.de

Diese Förderung erfolgt über zwei Teilprogramme:

  1. Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) – für investive Vorhaben in der Primärproduktion. landwirtschaft.hessen.de
  2. Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID) – um alternative Einkommensquellen zu schaffen, z. B. Direktvermarktung, bäuerliche Gastronomie, ruraler Tourismus oder Dienstleistungen. landwirtschaft.hessen.de

Mit der EU-Förderperiode 2023-2027 hat Hessen den Antrag vollständig digitalisiert: Anträge laufen über das Lawileportal Hessen. landwirtschaft.hessen.de

Was wird konkret gefördert?

Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem: foerderdatenbank.de

  • Neubau, Modernisierung oder Erweiterung von Gebäuden und baulichen Anlagen (z. B. Ställe, Lagerhallen, technische Gebäude).
  • Investitionen in Maschinen, Geräte und Anlagen der Innenwirtschaft, inklusive erforderlicher Software für den Produktionsprozess.
  • Bewässerungs- und Frostschutzanlagen (bei Sonderkulturen) sowie moderne, wassersparende Bewässerungstechnik. foerderdatenbank.de
  • Allgemeine Nebenkosten wie Architektur- und Ingenieursleistungen, Planungs- und Genehmigungskosten, Beratung oder Studien. foerderdatenbank.de

Je nach Maßnahme und erfüllten Zusatzanforderungen (z. B. besonders tiergerechte Haltung, Umwelt-/Klimaschutz) variieren die Fördersätze stark. foerderdatenbank.de

Wer kann gefördert werden?

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit:

  • Land-, Garten- oder Weinbaubetriebe, die mindestens die Mindestgröße gemäß dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) erreichen. landwirtschaft.hessen.de
  • Umsatz aus landwirtschaftlicher Erzeugung (pflanzlich oder tierisch) oder damit verbundener Tierhaltung muss mehr als 25 % der Einnahmen betragen. foerderdatenbank.de
  • Auch Betriebe, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können unter bestimmten Bedingungen förderfähig sein. landwirtschaft.hessen.de
  • Bei den Fördermaßnahmen gibt es oft spezielle Anforderungen wie bauliche Vorgaben (z. B. Tierwohl), Umwelt- und Klimaschutzvorgaben etc. foerderdatenbank.de
  • Für Junglandwirt:innen gibt es häufig Aufschläge bzw. zusätzliche Zuschüsse, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. landwirtschaft.hessen.de+1

Höhe der Förderung & Zuschusssätze

Die Zuschusssätze hängen stark von Art und Umfang der Investition ab sowie davon, ob Zusatzanforderungen erfüllt werden:

Maßnahme / BedingungMöglicher Zuschuss-Satz
Besondere Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltungbis zu etwa 40 % Zuschuss für AFP-Maßnahmen foerderdatenbank.de
Kombination von Premiumstallbau mit spezifischen Umwelt-/Klimaschutzinvestitionen (SIUK)bis zu etwa 50 % foerderdatenbank.de
Wassersparende Bewässerung, etc.bis zu etwa 30 % foerderdatenbank.de
Nichtproduktive Investitionen für Umwelt- und Klimaschutzbis zu 75 % foerderdatenbank.de
Sonstige Investitionen und Modernisierungenoftmals geringere Sätze, z. B. 20 % oder je nach Art der Maßnahme foerderdatenbank.de

Außerdem gibt es Bonuszuschüsse:

  • Für Junglandwirt:innen (unter 40 Jahre und innerhalb von 5 Jahren nach der ersten Niederlassung) gibt es zusätzlich bis zu 10 % Zuschuss, maximal jedoch 20.000 €. landwirtschaft.hessen.de
  • Zuschläge bei Kooperationen, wenn besondere Anforderungen erfüllt sind. foerderdatenbank.de

Wichtige Bedingungen & Ausschlüsse

Damit ein Antrag bewilligt wird und später nicht Probleme auftreten, sind diese Aspekte entscheidend:

  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Vorherige Ausgaben sind in der Regel nicht förderfähig. foerderdatenbank.de
  • Zweckbindungsfrist: Für bauliche Anlagen meist 12 Jahre, für Maschinen und Geräte oft 5 Jahre. Während dieser Zeit dürfen die geförderten Objekte nicht verkauft oder wesentlich verändert werden. foerderdatenbank.de
  • Der Betrieb darf nicht in Schwierigkeiten sein (z. B. Insolvenz, starke Verschuldung) laut EU-Definition. foerderdatenbank.de
  • Ausgeschlossene Fördergebiete / Maßnahmen: z. B. bei Investitionen in Emissionsminderungs-Außenwirtschaft oder Außenwirtschaftstechnik gibt es Einschränkungen bzw. bestimmte Fristen oder Ausnahmeregeln. foerderdatenbank.de

Antragstellung & Ablauf

So gehst du vor, wenn du Förderung beantragen möchtest:

  1. Vorbereitung
    • Prüfe, ob deine geplante Investition in eine der förderfähigen Maßnahmekategorien fällt.
    • Vergleiche, ob Anforderungen (Tierwohl, Umwelt, Klimaschutz) erfüllt werden können, um höhere Zuschüsse zu erhalten.
    • Kalkuliere Kosten inkl. Nebenkosten (Planung, Genehmigung, Beratung etc.).
  2. Digitaler Antrag
    • Anträge laufen über das Lawileportal Hessen. landwirtschaft.hessen.de
    • Reiche alle erforderlichen Unterlagen ein: Projektbeschreibung, Kostenschätzungen, Nachweise, ggf. Genehmigungen etc.
  3. Auswahlverfahren / Termine
    • Obwohl Anträge grundsätzlich laufend gestellt werden können, gibt es in Hessen Auswahlstichtage, zu denen Förderanträge bewertet werden. landwirtschaft.hessen.de
  4. Bewilligung und Umsetzung
    • Nach Bewilligung gilt die Zweckbindung.
    • Umsetzung gemäß Plan; entsprechende Belege, Rechnungen aufbewahren.
  5. Nachweise & Kontrolle
    • Dokumentiere alles, was mit der Förderung zusammenhängt (Baupläne, Maschinenrechnungen, fotografische Dokumentation etc.).
    • Gehalts-/Arbeitszahlennachweise und ggf. Umwelt-/Tierschutznachweise sind wichtig.

Chancen & Strategien – Warum lohnt sich die EFP

Die Förderung bietet für viele Betriebe wichtige Chancen:

  • Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerung: Moderne Technik, energiesparende Anlagen etc. helfen, Produktionskosten zu senken.
  • Wettbewerbsfähigkeit & Zukunftssicherheit: Wer früh in Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz investiert, ist besser auf zukünftige Regulierungen und Marktanforderungen vorbereitet.
  • Mehr Wertschöpfung: Erweiterte Produktionskapazitäten oder neue Betriebszweige (z. B. Direktvermarktung) können zusätzliche Einkünfte bringen.
  • Öffentlichkeitswert & Image: Umweltfreundliches Wirtschaften und hohe Tierwohlstandards werden von Verbraucher:innen zunehmend verlangt.

Was solltest du jetzt tun?

Wenn du überlegst, eine Investition zu tätigen und Förderung willst:

  • Erstelle eine Checkliste: Was kostet der Umbau / die Technik? Welche Anforderungen musst du erfüllen? Wie groß ist dein Eigenmittelanteil? Wie hoch sind maximale Zuschüsse?
  • Vergleiche verschiedene Szenarien: Nur Basisinvestition vs. Kombination mit Premium-Tieranlage + Umweltmaßnahmen – lohnt sich oft finanziell durch höheren Zuschuss.
  • Prüfe Fristen der Auswahlstichtage und reiche Antrag möglichst bald ein, damit Bewilligung rechtzeitig erfolgt.
  • Lass dich beraten – z. B. Landwirtschaftsämter, Beratungsdienste, Kreisverwaltungen oder spezialisierte Förderberater kennen Details und können helfen, Fehler zu vermeiden.

Fazit

Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung in Hessen ist ein starkes Instrument, um Landwirtschaftsbetriebe in eine nachhaltigere, effiziente und wettbewerbsfähige Zukunft zu führen. Wer sich gut vorbereitet, die Anforderungen erfüllt und strategisch denkt, kann durch diese Förderung erheblich profitieren – finanziell, inwieweit auch im Bereich Tierwohl und Umwelt und langfristig in der Stabilität des Betriebes.

Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (LFE) Thüringen – Überblick