Das AFP Teil A ist Teil der Einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen in Baden-Württemberg. foerderung.landwirtschaft-bw.de
Das Programm will:
- eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft stärken, die besonders umweltschonend und tiergerecht ist sowie präventive Maßnahmen gegen witterungsbedingte Risiken berücksichtigt. foerderung.landwirtschaft-bw.de
- langlebige Wirtschaftsgüter fördern, u. a. Investitionen, die Arbeits- und Produktionsbedingungen verbessern oder die Wertschöpfung im Betrieb erhöhen. foerderung.landwirtschaft-bw.de
Die Mittel stammen aus EU, Bund und Land. foerderung.landwirtschaft-bw.de
Wer ist förderfähig
Empfänger können sein:
- Natürliche oder juristische Personen, die kleine oder kleinste Unternehmen gemäß Verordnung (EU) 2022/2472 führen. foerderung.landwirtschaft-bw.de
- Sie müssen mindestens 25 % ihrer Umsätze aus Bodenbewirtschaftung oder bodengebundener Tierhaltung generieren. foerderung.landwirtschaft-bw.de
- Es gelten Mindestgrößen nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG). foerderung.landwirtschaft-bw.de
Außerdem gibt es Betriebszusammenschlüsse, wenn mehrere Landwirte gemeinsam handeln. foerderung.landwirtschaft-bw.de
Was wird konkret gefördert
Teil A des AFP umfasst Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, insbesondere:
- Immobilieninvestitionen wie Bau oder Modernisierung von Ställen mit höheren Anforderungen an Tierwohl oder Umwelt, z. B. klimatisierte Lagerräume für Obst und Gemüse oder Gewächshäuser. foerderung.landwirtschaft-bw.de
- Der Erwerb von neuen Anlagen für die Innenwirtschaft – Geräte, Maschinen, aber auch notwendige Software, wenn sie Teil des Produktionsprozesses sind. foerderung.landwirtschaft-bw.de
- Erschließungsmaßnahmen, also z. B. Infrastrukturmaßnahmen, damit das Wirtschaftsgut überhaupt umgesetzt werden kann. foerderung.landwirtschaft-bw.de
Nicht förderfähig sind u. a.:
- Landkäufe. foerderung.landwirtschaft-bw.de
- Maschinen und Geräte, die ausschließlich in der Außenwirtschaft eingesetzt werden (mit bestimmten Ausnahmen). foerderung.landwirtschaft-bw.de
- Lagerhallen etc., es sei denn, sie haben besondere Anforderungen an Ressourcenschutz oder sind klimatisiert und dienen bestimmten Sonderkulturen. foerderung.landwirtschaft-bw.de
Neuigkeiten & Änderungen ab 2025
Einige wesentliche Änderungen und Verbesserungen sind eingeführt worden:
- Die Förderung für umweltschonende Technik der Außenwirtschaft wurde ab 2025 wieder aktiviert. Baden-Württemberg.de
- Geräte, die Emissionen bei Wirtschaftsdüngerausbringung mindern (z. B. Schleppschuh-Verteiler) werden wieder förderfähig. Ebenso moderne Pflanzenschutzgeräte, Sensor- oder Assistenzsysteme zur gezielten Applikation oder Teilbreitenschaltung. Baden-Württemberg.de
- Für kleinere Betriebe, insbesondere in benachteiligten Grünlandregionen, wurden die Förderbedingungen verbessert. Das betrifft z. B. die Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung. Baden-Württemberg.de
Förderung / Fördersätze & Grenzen
Hier sind die Bedingungen, Zuschüsse & Obergrenzen:
- Es gibt eine Förderobergrenze für das zuwendungsfähige Investitionsvolumen pro Unternehmen (nicht immer gleich; es kommt auf Art der Maßnahme an). Baden-Württemberg.de
- Der Zuschuss variiert je nach Maßnahme. Für Stallbauten, die besondere tiergerechte Anforderungen erfüllen, z. B., sind im AFP höhere Zuschüsse möglich. Baden-Württemberg.de
- Mindestinvestitionsvolumen: Es muss einen Mindestwert geben, damit eine Maßnahme gefördert werden kann. Baden-Württemberg.de
Worauf sollten Landwirte besonders achten
Damit ein Antrag erfolgversprechend ist, sind folgende Punkte wichtig:
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Gut planen & früh informieren
Analysiere, welche deiner geplanten Investitionen sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch förderfähig sind. Prüfe rechtzeitig, ob die Technik bzw. Ausstattung den Anforderungen von Tierwohl, Umwelt etc. entspricht. -
Besondere Anforderungen erfüllen
Wenn du höhere Zuschüsse willst (z. B. bei Stallbauten mit Premium-Tierwohlstandards), musst du diese Standards nachweislich einhalten. Das kann bauliche, technische und dokumentarische Voraussetzungen beinhalten. -
Technik & Innovationen berücksichtigen
Gerade neue Technologien (z. B. bei Emissionsminderung oder Pflanzenschutztechnik) sind wieder förderfähig. Überlege, ob Investitionen in zukunftssicherere, umweltfreundlichere Technik nicht langfristig Vorteile bringen – sowohl ökologisch als auch finanziell. -
Förderanträge & Unterlagen vollständig vorbereiten
Die offiziellen Antragsformulare, Beiblätter, Erläuterungen etc. müssen korrekt ausgefüllt werden. Es gibt auf der Website zahlreiche Dokumente und Anlagen, die benötigt werden. foerderung.landwirtschaft-bw.de -
Lokalität & Standortbedingungen beachten
Bedingungen wie Grünlandregionen, Tierhaltungsformen, vorhandene Flächen, etc., können Einfluss auf die Förderfähigkeit haben bzw. auf den Zuschuss. In manchen Gebieten bestehen besondere Förderprogramme oder Zuschläge. -
Auf Nachhaltigkeit & Umweltaspekte setzen
Maßnahmen, die Umweltschutz, Klima oder Tierwohl besonders stark berücksichtigen, haben oft bessere Förderchancen oder höhere Zuschüsse. Ebenso Technik, die Emissionen reduziert oder Ressourcen schont.
Fazit
Das AFP Teil A in Baden-Württemberg ist eine starke Fördermöglichkeit für landwirtschaftliche Betriebe, um in nachhaltigere, umweltschonendere und tiergerechtere Produktionsverfahren zu investieren. Mit den Neuerungen ab 2025 – z. B. bei Außenwirtschaftstechnik und verbesserten Bedingungen für kleinere Betriebe – wird es attraktiver und zukunftsorientierter.